Rechtsprechung
AG Bayreuth, 03.02.2020 - 2 XVII 837/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 1835 Abs. 3, § 1901 Abs. 3 S. 3
Fahrtkosten sind von der Vergütung des Berufsbetreuers umfasst - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuervergütung, Reisekosten
- rewis.io
Betreuung, Vergütung, Fahrtkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sind Fahrkosten des Betreuers in der Pauschalvergütung enthalten?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.03.2014 - XII ZB 346/13
Tätigkeit und Vergütung des Berufsbetreuers: Beiordnung eines …
Auszug aus AG Bayreuth, 03.02.2020 - 2 XVII 837/17
Die Kosten, die dem Betreuer hierdurch entstehen, sind anlässlich der Führung der Betreuung entstanden und daher durch die Einbeziehung des Aufwendungsersatzes in die Pauschalvergütung nach §§ 4, 5 VBVG abgegolten (vgl. BT-Drucks. 15/4874 S. 31, BGH, Beschluss vom 26. März 2014 - XII ZB 346/13 -, juris, Georg Dodegge in: Dodegge/Roth, Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2018, 2. Aufwendungsersatz, § 1835 BGB, Rdn. 10;… Posselt in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, Anhang zu § 1836 Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern vom 21.04.2005, Rdn. 1; Zimmermann, FamRZ 2006, 1801-1809). - LG Lüneburg, 05.03.2001 - 10 T 135/00
Betreuungsrecht; Umsatzsteuer auf den Ersatzanspruch des Berufsbetreuers
Auszug aus AG Bayreuth, 03.02.2020 - 2 XVII 837/17
Die Entscheidungen, die der Erinnerungsführer in seinem Schreiben vom 27.01.2020 anführt, nämlich die vom Landgericht Tübingen vom 04.11.1997 (Az. 5 T 307/97), vom Landgericht Lüneburg vom 05.03.2001 (Az. 10 T 135/00) oder vom OLG Frankfurt vom 07.08.2020 (Az. 20 W 506/99) stammen aus der Zeit vor Einführung des VBVG und sind daher überholt. - LG Tübingen, 04.11.1997 - 5 T 307/97
Auszug aus AG Bayreuth, 03.02.2020 - 2 XVII 837/17
Die Entscheidungen, die der Erinnerungsführer in seinem Schreiben vom 27.01.2020 anführt, nämlich die vom Landgericht Tübingen vom 04.11.1997 (Az. 5 T 307/97), vom Landgericht Lüneburg vom 05.03.2001 (Az. 10 T 135/00) oder vom OLG Frankfurt vom 07.08.2020 (Az. 20 W 506/99) stammen aus der Zeit vor Einführung des VBVG und sind daher überholt.